Vereinfachung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wie die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission die Berichts­pflichten verändern kann

Die Europäische Kommission will Unternehmen entlasten – und nimmt dabei die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kräftig auseinander. Am 26. Februar 2025 wurden Änderungen an der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorgeschlagen, um die Anforderungen an die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung für Unternehmen zu vereinfachen. Die sogenannten „Omnibus-Initiative“ zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Flexibilität zu geben, während sie gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele der EU weiterhin unterstützen soll. 

 

Hauptänderungen im Überblick:

  1. Erweiterte Schwelle für berichts­pflichtige Unter­nehmen: Der Anwendungsbereich der CSRD wird auf große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden, einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanz­summe von über 25 Mio. EUR, unabhängig von einer Kapital­markt­orientierung, begrenzt. Kapital­markt­orientierte KMU und große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden unterliegen der CSRD damit nicht mehr. Ausgenommen sollen somit auch Unternehmen unterhalb dieser Schwellen­werte sein, die gem. CSRD bereits für das Geschäfts­jahr 2024 berichts­pflichtig waren (sog. 1. Welle).
  2. Verschiebung der Fristen „Stop-the-clock“: Unternehmen, die ihre Bericht­erstattung 2026 oder 2027 hätten starten müssen (2. Und 3.Welle), erhalten eine Fristverlängerung von zwei Jahren.
  3. Flexibilität bei freiwilliger Berichterstattung: Für nicht berichtspflichtige Unternehmen wird ein neuer Rechtsakt zur freiwilligen Berichterstattung eingeführt. Dabei wird auf die von EFRAG entwickelte VSME zurückgegriffen.
  4. Reduzierung der Datenanforderungen: Es findet eine Überarbeitung des ESRS (Set 1) statt. Dabei sollen u.a. die Anzahl der Datenpunkte (mit künftigem Fokus auf quantitative Angaben) reduziert und die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsakten erhöht werden, die sektoren­spezifischen Standards sollen entfallen.
  5. Keine Verschärfung der Prüfung: Das Prüfungsniveau wird auch zukünftig auf „limited assurance“ begrenzt; eine Ausweitung auf „reasonable assurance“ ist nicht mehr vorgesehen.
  6. Weniger verpflichtende Taxonomie-Berichterstattung: Unternehmen mit weniger als 450 Mio. € Umsatz haben die Möglichkeit, auf die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig zu verzichten.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen den Unternehmen mehr Flexibilität bieten und gleichzeitig die regulatorischen Anforderungen für viele Unternehmen verringern. Die Zahl der unter die CSRD fallenden Unternehmen würde sich um etwa 80 % verringern. Jedoch könnte dies auch zu einer geringeren Transparenz führen und den Druck auf Unternehmen mindern, nachhaltiger zu wirtschaften. Die Diskussion bleibt weiter bestehen, ob diese Erleichterungen tatsächlich den Weg zu einer nachhaltigen Transformation ebnen oder ob sie nur den Verwaltungsaufwand reduzieren, ohne die notwendigen Impulse für echte Veränderungen zu setzen.

Es stellt sich grundlegend die Frage: Ist die Regulatorik wirklich das Problem oder sind Unternehmen aus der Datenperspektive einfach nicht ausreichend vorbereitet? Die strengen Timelines waren ein lauter Weckruf an die Unternehmen und das man bei den Standrads nachbessern und entschlacken muss, steht außer Frage. Jetzt gilt es aber am Ball zu bleiben und die gestarteten Prozesse und Erhebungen weiterzuführen und umzusetzen und nicht zurückzuschalten.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Die Europäische Kommission wird in den kommenden Monaten weiter an der Umsetzung dieser Vorschläge arbeiten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürokratieabbau und der Förderung von Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Wie schnell der angekündete „Fast Track“ wirklich sein wird, bleibt abzuwarten. Selbst im schnellsten Fall könnte der Prozess 4 bis 7 Monate dauern, und das ist schon eher optimistisch.

 

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